Im Flächenwidmungsplan wird jedes Grundstück einer Widmung zugeordnet.
Gem. § 12 des Raumplanungsgesetzes können im Flächenwidmungsplan (FWP) folgende Widmungen festgelegt werden: Bauflächen, Bauerwartungsflächen, Freiflächen, Verkehrsflächen und Vorbehaltsflächen. Der Flächenwidmungsplan stellt eine Verordnung der Gemeinde dar.
Antrag auf Änderung der Flächenwidmung (Word)
Flächenwidmungsplan
Grundstücke (DKM)
GRUNDVERKEHR
Formulare Baugrundstücksbestätigung:
Baugrundstücksbestätigung (Word)
Baugrundstücksbestätigung (PDF)
Bebauungserklärung (Word)
Bebauungserklärung (PDF)
Die Brandverhütungsstelle Vorarlberg mit Sitz in Bregenz ist eine besondere Einrichtung des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg zur Förderung der Brandverhütung.
Das Land Vorarlberg fördert die Schaffung von neuem Wohnraum.
Alle Anträge diesbezüglich müssen bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Vorarlberg eingereicht werden.
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Verordnung Baugrundlagenbestimmung
Verordnung Bebauungsplan Hochwasserzonen
Kurt Schönberger
EG - Zimmer 5
Tel 05578 75 716-16
E-Mail an Herrn Schönberger
Zuständigkeiten
Steffen Seifert
EG - Zimmer 5
Tel 05578 75 716-22
E-Mail an Herrn Seifert
Zuständigkeiten