Wer eine Wohnung oder ein Haus bezieht, muss dies bei der zuständigen Meldebehörde melden. Auch eine Änderung des Familiennamens, des Vornamens, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechtes und der Wohnsitzqualität (Haupt- oder Nebenwohnsitz) muss gemeldet werden.
Die Anmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen oder durch einen beauftragten Boten erfolgen. Sie kann auch postalisch vorgenommen werden. Da die notwendigen Urkunden aber immer im Original bzw zumindest in beglaubigten Kopien beigelegt werden müssen, ist eine postalische Anmeldung nur in Ausnahmefällen sinnvoll.
Anlässlich der Anmeldung ist der Meldebehörde ein vollständig ausgefüllter Meldezettel vorzulegen. Der ausgefüllte Meldezettel ist sowohl vom Unterkunftnehmer als auch vom Unterkunftgeber zu unterfertigen. Das Meldezettelformular erhalten Sie bei der Meldebehörde oder hier.