Für viele Tätigkeiten und Berufe (zB Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien zuständig.
Die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen tritt mit Ablauf der Tilgungsfrist kraft Gesetzes ein, d.h. sowohl die getilgte Verurteilung als auch die den/die Verurteilte/n betreffenden Daten werden aus dem Strafregister gelöscht. Ausnahme hiervon bilden lebenslange Freiheitsstrafen sowie mehr als fünfjährige Haftstrafen nach Abschnitt zehn des besonderen Teiles im Strafgesetzbuch. Eine getilgte Verurteilung darf weder in Strafregisterauskünfte und -bescheinigungen aufgenommen noch darin auf irgendeine Art ersichtlich gemacht werden.